Die Seite ReDigi ist ein digitaler Marktplatz für „gebrauchte“ digitale Medien. Das Unternehmen möchte den Verkauf von bereits erworbenen eBooks, Hörbüchern, MP3s aber auch Software auf legale Weise auf der eigenen Plattform ermöglichen. Die Gerichte waren bisher knallhart, wenn es um den Wiederverkauf digitaler Medien ging. Doch vergangenen Sommer trat ein Umdenken ein, denn der europäische Gerichtshof entschied, dass Software-Downloads genauso zu behandeln seien wie physische Exemplare. Dabei sei dies aber bei Programmen und Spielen aufgrund von Lizenzschlüsseln einfacher zu regeln als bei MP3s. Es gäbe keinen logischen Grund, Software, MP3s oder eben eBooks anders zu behandeln.

Der Internetauftritt von ReDigi

Der Internetauftritt von ReDigi

„Gebrauchte“ eBooks verkaufen – rechtlich ein schwieriges Unterfangen

Das klingt aber eben einfacher, als es die Sachlage tatsächlich ist. ReDigi möchte nun mit seiner patentierten Technologie dem Gesetzesdschungel entgegen kommen. Der US-Musikverband RIAA erhob jedoch den Zeigefinger und Plattenfirma EMI reichte prompt eine Klage gegen ReDigi ein. Die wiederum beteuerten, dass ihr Vorhaben legal sei und gerichtlich gestattete man ReDigi, zumindest bis zum Ende des laufenden Prozesses mit seinen Aktivitäten fortzufahren. Währenddessen reichte Amazon ein eigenes Patent für den Wiederverkauf digitaler Medien ein. Dieses basiert jedoch auf einem anderen Verfahren, als die Technik von ReDigi.

Die Richter stellten sich aber schließlich doch quer, denn es entstünde eine Kopie, auch wenn es nur temporär zur Verifizierung beim Server sei. Doch ReDigi konterte, dass es keine Kopie geben würde, sondern beim cloud-basierten Verfahren eine Datei von einem Verbraucher direkt zum nächsten ginge. Die Firma meinte, dass ihre Technologie deutlich fortgeschrittener wäre und anders funktioniert als simples „Kopieren und Löschen“. Die Prozedur wird als „copy-less“ bezeichnet und soll speziell Bedenken von Copyrightinhabern, dass der Wiederverkauf das Copyright verletze, zerstreuen. ReDigi äußerte sich außerdem zu einer Anfrage von TeleRead zur genauen Funktionsweise des Verfahrens.

Das ReDigi-Verfahren im Detail

Wenn man bei ReDigi angemeldet ist und die App auf dem Computer gestartet hat, landet jedes Medium, das man dort kauft und wieder verkauft, in der Cloud, ohne je mit dem eigenen PC in Verbindung gekommen zu sein. Danach kann man eine digitale Kopie zu Abspielzwecken herunterladen, aber die originale Datei bleibt bei der ReDigi-Cloud. Wenn man dann das Medium weiter verkauft, wird die lokale Datei gelöscht und die originale Datei auf dem Server weiter gegeben. Die Firma agiert also quasi als Schließfach für die Dateien. Daten die man aber anderweitig erworben hat, kann man leider nicht über ReDigi weiter verkaufen.

Nicht ganz ausgereifter Service

Allzu sicher ist das Verfahren dann aber doch nicht, denn man kann vermutlich die lokalen Kopien vor dem erneuten Verkauf vervielfältigen, beispielsweise bei MP3s durch das Brennen auf CD. Bei eBooks hingegen können auch diese nach dem Knacken des DRM-Schutzes in ein anderes Format verwandelt und gesichert werden. Hier bleibt also ein fader Beigeschmack für die Beteiligten. Des Weiteren ist das Ganze auch nicht so innovativ, wie ReDigi es anpreist, denn der Verkauf von eBooks bei Amazon funktioniert auf dem selben Weg.

Theoretisch ist die Rechtslage also seit letztem Jahr lockerer, trotzdem muss immer noch solch ein Umherturnen beim Wiederverkauf von Musik und eBooks betrieben werden. Es bleibt abzuwarten, wann es endlich eine einheitliche Methode schafft, sich zu etablieren und dabei ganz gesetzeskonform agiert. Schreibt uns eure Meinung zum Wiederverkauf digitaler Medien in die Kommentare.

Quelle: TeleRead

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