eBooks leihen/verkaufen: Amazon erhält Patent auf Handel von gebrauchten digitalen Gütern
Was im analogen Zeitalter völlig normal war, jemandem ein Buch oder einen Film zu leihen, ist in der heutigen Zeit, in der wir mehr und mehr Texte als eBooks lesen und Filme und Musik als Stream oder Download konsumieren, tatsächlich etwas, das man patentieren lassen kann. Amazon bekam gerade ein solches Patent zugesprochen. Der Patent-Antrag wurde bereits 2009 eingereicht und bezieht sich auf einen Zweitmarkt für digitale Güter. Dieser Zweitmarkt soll es künftig erlauben, gebrauchte digitale Güter zu verleihen, zu verkaufen und zu handeln.
Amazon nutzt diese Technik im Grunde schon jetzt bei Kindle eBooks, die man – unter bestimmten Umständen – verleihen kann. Neu an dem Patent ist allerdings der sogenannte „Object Move Threshold“. Amazon argumentiert in dem Patentantrag, dass digitale Güter, die man frei weitergeben und kopieren kann, potenziell die Seltenheit eines digitalen Objektes verringern. Deswegen, so beschreibt es Amazon, setzen so viele Hersteller digitales Rechtemanagement ein. Daher sei ein Marktplatz für gebrauchte digitale Güter zu bevorzugen, bei dem die Seltenheit der digitalen Objekte erhalten bleibt.
eBooks leihen: „OMI“ beschränkt Häufigkeit
Hier setzt dann der erwähnte „Object Move Threshold“ (kurz OMT) ein. Diese Bewegungsschwelle soll unter anderem regeln, wie oft ein digitales Gut an jemand anderen weitergegeben werden darf, bevor der Zugriff darauf begrenzt wird. Laut Patent sollen aber auch Ausnahmen möglich sein. Amazon stellt sich zum Beispiel vor, dass jemand mit begrenzten Rechten zum Verschieben oder Downloaden eines bestimmten digitalen Objektes trotzdem Zugriff auf seine gebrauchten digitalen Güter per Streaming haben könnte. Allerdings soll nach diesem Modell natürlich auch die Möglichkeit des Streamings begrenzt werden können.
Die Verschiebung eines Objekts kann laut Amazon durch einen Kauf, Tausch oder Verleihen geschehen. Außerdem stellt sich Amazon eine Suchfunktion nach gebrauchten Objekten vor. Wer also ein bestimmtes eBook gebraucht kaufen oder leihen möchte, vermerkt es auf einer Liste und bekommt dann Bescheid, wenn es bei jemandem verfügbar ist.
Ob Amazon seine Vision von einem Marktplatz für „gebrauchte“ Mediendateien jemals so umsetzt, wird man wohl sehen müssen. Den Herstellern kommt es sicherlich entgegen, die Anzahl der möglichen Verkaufs- bzw. Verleihvorgänge im Vorhinein zu limitieren. Ob es sich bei uns Nutzern durchsetzen könnte, hängt meiner Meinung nach auch stark davon ab, wie transparent und flexibel ein solches System gehandhabt wird.
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