Ist eBooks (weiter-)verkaufen legal?
Nach der wegweisenden Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) im vergangenen Sommer, dass der Weiterverkauf gebrauchter Software legal ist – „auch wenn sie im Rahmen einer dauerhaften Nutzungslizenz erworben und aus dem Netz heruntergeladen wurde“ (irights.info) – hatten viele auf positive Auswirkungen auch auf den (Weiter-)Verkauf von eBooks und MP3s gehofft. Die Hoffnung, dass „gebrauchte“ eBooks zu verkaufen künftig legal sein könnte, ist nun aber erneut erschüttert worden.
Weiterverkauf von eBooks weiterhin nicht legal
Nachdem kürzlich ein US-Gericht geurteilt hatte, dass der Verkauf gebrauchter MP3s nicht legal ist, gibt es nun in Deutschland ein Urteil, dass den Weiterverkauf von eBooks als weiterhin nicht zulässig erachtet. Wie Rebekka Weiß auf e-recht24.de ausführt, hatte der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) gegen einen eBook-Anbieter geklagt, in dessen eBook-Shop-AGBs ein Weiterverkauf und die Kopie für Dritte ausgeschlossen wurde. Diese Klausel hielt der vzbv für unwirksam, da ein Verbraucher nicht wissen könne, dass er „wenn er etwas kauft, die Ware nicht vollumfänglich nutzen kann“. Auch obengenanntes EuGH-Urteil brachte der vzbv in Stellung.
Das sah das LG Bielefeld, das zugunsten des beklagten eBook-Anbieters (Urt. v. 05.03.2013, Az. 4O 197/11) entschieden hat, aber anders. Das EuGH-Urteil gelte nur für Software, so die Begründung des Gerichts, eBooks seien aber keine Software. Statt der europäischen Softwarerichtlinie fände die Urheberrichtlinie Anwendung und ein Weiterverkauf sei verboten. Kleiner Hoffnungsfunken für eBook-Weiterverkauf-Verfechter: Das Urteil des LG Bielefeld ist noch nicht rechtskräftig und der vzbv will in in Berufung gehen.
Der Börsenverein des Deutschen Buchhandels hat die Entscheidung derweil begrüßt: „Bei digitalen Dateien gibt es keinen Qualitätsverlust durch Benutzung. Deshalb bräche der Primärmarkt für digitale Kreativgüter zusammen, wenn Verbraucher E-Books und andere digitale Inhalte einfach ‚gebraucht‘ weiterverkaufen dürften“, sagt Börsenvereinsjustiziar Christian Sprang. Der Börsenverein sei zuversichtlich, dass „auch der Europäische Gerichtshof das Herunterladen ‚gebrauchter‘ E-Books und Hörbücher im Internet nur mit Zustimmung von Urhebern und Verlagen gestatten wird“.
Was meint ihr?
via e-recht24.de E-Books: Ist der Weiterverkauf erlaubt?
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