Viele Länder auf der Welt verlangen ein gültiges Visum für die Einreise. Das Sultanat Oman stellt hier keine Ausnahme dar. Neben dem Standardvisum können Besucher inzwischen online ein eVisum beantragen. Hierzu muss lediglich der Antrag ausgefüllt sowie die Einreiseerlaubnis selbstständig ausgedruckt und mitgenommen werden. Der nachstehende Artikel verrät, wie jeder Reisende einfach das eVisum für den Oman beantragen kann.

Anforderungen für ein eVisum

Das eVisum für den Oman besitzt dieselben Anforderungen wie ein herkömmliches Visum. Hierbei suchen noch immer wenige Personen das seit 21. März 2018 verfügbare Onlinevisum an. Für den Antrag werden gültige Reisedokumente benötigt. Vor allem muss jeder Besucher im Besitz eines Reisepasses mit einer Gültigkeitsdauer von mindestens sechs Monaten ab Einreisedatum sein. Das eVisum lässt sich jederzeit online unter Visumelektronisches.de ausfüllen und direkt abschicken. Jedes Feld muss hierbei ausgefüllt werden, damit der Antrag Gültigkeit besitzt. Zudem muss jeder Antragssteller alle notwendigen Daten inklusive einer gültigen E-Mail-Adresse angeben. Das gültige Visum wird an die angegebene E-Mail-Adresse gesendet und muss selbstständig ausgedruckt werden. Der Ausdruck muss danach nur noch an den Grenzstellen im Sultanat vorgezeigt werden. Die Bearbeitung des Antrags ist hierbei nicht kostenlos. Jedes eVisum kostet rund 99 Euro. Bleibt der Antragsteller nach Ablauf des Visums noch im Oman, fallen Strafgebühren an. Pro überschrittenen Tag muss der Reisende 10 omanische Rial bezahlen. Bis das eVisum zugestellt wird, dauert es ungefähr einen Tag.

Danach steht einer gut organisierten Reise in den Oman nichts mehr im Wege.

Unterlagen für das eVisum

Damit das eVisum richtig ausgefüllt werden kann, benötigt der Reisende bei der Antragsstellung gültige Reisedokumente und weitere Unterlagen. Es werden zwei Bilder im Format 4 x 6 cm, eine Kopie des Passes des Reisenden, eine Kopie des Unterschriftsmusters des Ministeriums für Handel und Industrie, eine Kopie des Passes jener Person, welche den Reisenden im Oman empfängt sowie eine Verpflichtungserklärung des Bürgen verlangt. Bereits bei der Antragsstellung wird kontrolliert, ob der Reisepass des Besuchers den Gültigkeitszeitraum von sechs Monaten erfüllt. Auf der Kopie des Unterschriftsmusters muss der Unterzeichner zu erkennen sein. Mit der Verpflichtungserklärung zeigt sich der Bürge bereit, dass er für den Reisenden während seines Besuchs verantwortlich ist. Gleichzeitig gibt er mit ihr an, in welcher Beziehung er und der Besucher stehen.

Das richtige Visum wählen

Grundsätzlich benötigen Touristen lediglich ein Touristenvisum für den Oman. Dieses gilt einen Monat ab Einreisedatum und lässt sich mit einem Verlängerungsantrag für einen weiteren Monat verlängern. Als Touristen gelten jene Besucher, welche nicht für geschäftliche oder arbeitsbedingte Zwecke in das Sultanat einreisen. Geschäftsleute, welche an Konferenzen im Sultanat teilnehmen, steht hingegen ein Expressvisum zur Verfügung. Dieses gilt 21 Tage und kann nicht verlängert werden. Somit muss der Besucher nach Ablauf der Frist abreisen.

Handelt es sich um einen Investor, welcher sein Vermögen in eine Geschäftstätigkeit im Sultanat investieren möchte, kann dieser ein Geschäftsvisum beantragen. Das Visum gilt sechs Monate ab Ausstelldatum. Bei Bedarf lässt sich das Geschäftsvisum für insgesamt zwei Jahre verlängern. In diesem Zeitraum können die Investoren beliebig oft in den Oman einreisen, da das Geschäftsvisum auch als Mehrfachvisum gilt. Müssen oder wollen Besucher generell mehrfach in den Oman einreisen, können sie ein Mehrfachvisum beantragen. Das Visum gilt nur für Personen aus bestimmten Ländern oder einer bestimmten Bürgerkategorie wie etwa Diplomaten. Der Gültigkeitszeitraum variiert hier stark.

Quelle: visumelektronisches.de/visa-oman.html

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