Anfang Dezember 2016 keimte bei eBook-Lesern aufgrund einer angepeilten Senkung der Mehrwertsteuer seitens der EU-Kommission Hoffnung auf. Ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs EuGH verweigert allerdings die sieben Prozent.

Mehrwertsteuer: Europäische Leser mit Zweiklassengesellschaft

Emblem des EuGH

Unterschiedlich hohe Mehrwertsteuer-Sätze für eBooks und Print-Bücher rechtens (Emblem: EuGH)

Derzeit müssen Konsumenten von eBooks hinsichtlich der Mehrwertsteuer tiefer in die Tasche greifen, als es bei den gebundenen Buch-Ausgaben der Fall ist. Ein deutlicher Unterschied von sieben Prozent MwSt. bei den physischen Varianten und 19 Prozent bei den elektronischen Titeln sorgt für Frust.

Im Dezember 2016 wurde dann publik, dass die EU-Kommission eine Initiative zur Vereinfachung des Steuersystems plant, die unter anderem auch die Steuersenkung von eBooks ermöglicht. Leider sieht der Europäische Gerichtshof momentan keinen Bedarf für die Anpassung der eBook-Steuer.

EuGH: Klage von polnischen Verfassungsgericht abgewiesen

Auch in Polen sieht man sich als Leser elektronischer Literatur ungerecht behandelt, was den Bürgerbeauftragten dazu veranlasste, eine Klage einzureichen. Das polnische Verfassungsgericht sieht einen Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz. Der Europäische Gerichtshof meint aber, dass eine Abweichungen in bestimmten Fällen zulässig sei.

Entsprechend lautet das Urteil in Luxemburg. Dort heißt es, dass eBooks, sowie digitale Magazine und Zeitschriften, höher besteuert werden dürfen als physische Bücher, oder Werke auf Datenträgern.

Mehrwertsteuersenkung von eBooks weiterhin wahrscheinlich

Das Urteil des EuGH ist zwar wenig erfreulich, dennoch ändert es nichts am Vorhaben der EU-Kommission. Denn auch die Bundesländer und die Bundesregierung sind für eine Senkung der Mehrwertsteuer der eBooks von 19 auf 7 Prozent.

Dabei spiele die EU-weite Stärkung des elektronischen Handels eine zentrale Rolle. Noch im Frühjahr wird eine Entscheidung hinsichtlich einer Senkung der Mehrwertsteuer von eBooks erwartet. Wir werden berichten, sobald es diesbezüglich etwas Neues gibt.

Quelle: e-book-news.de

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