Gemeinfrei 2016: Tagebuch der Anne Frank und Hitlers „Mein Kampf“ kostenlos im Netz
In der EU erlöschen die Urheberrechte eines Autors im Allgemeinen 70 Jahre nach dessen Tod. Gemeinfrei 2016 werden also alle Originaltexte von Autoren, die im Jahr 1945 gestorben sind. Dazu gehören dieses Jahr zwei besonders polarisierende Texte, das Tagebuch der Anne Frank und „Mein Kampf“ von Adolf Hitler.
Gemeinfrei 2016: Anne Frank und Adolf Hitler
Um Anne Franks Tagebuch und Hitlers „Mein Kampf“ gab es bereits im Vorfeld des Jahreswechsels (Stichtag für den Wechsel in die Public Domain ist der 1. Januar) heftige Diskussionen. „Das Tagebuch der Anne Frank“ etwa ist im niederländischen Original schon jetzt frei abrufbar im Internet veröffentlicht worden, steht hier kostenlos im Internet zur Verfügung (Blog Affordance.info).
Dagegen klagt der Schweizer Anne Frank Fonds, der die Rechte bisher innehatte. Der Meinung des Fonds zufolge würden die Rechte an dem Tagebuch erst 2037 auslaufen, 50 Jahre nach der Veröffentlichung des vollständigen Textes im Jahr 1986. Der Fonds will rechtlich gegen jeden vorgehen, der das Tagebuch kostenlos ins Netz stellt. Eine Antwort des Blogs Affordance.info, auf dem das Tagebuch veröffentlicht wurde, auf ein entsprechendes Anwaltsschreiben gibt es auch schon.
Ebenfalls heiß umstritten ist verständlicherweise Hitlers „Mein Kampf“, an dem bisher der Freistaat Bayern die Rechte hielt und eine Veröffentlichung verhindern konnte. Jetzt soll am 8. Januar 2016 eine „wissenschaftlich kommentierte Gesamtausgabe“ des Instituts für Zeitgeschichte erscheinen.
„Symbolkraft den Boden entziehen“
Die Autoren haben es sich zur Aufgabe gemacht, „Hitler und seine Propaganda nachhaltig zu dekonstruieren und damit der nach wie vor wirksamen Symbolkraft dieses Buchs den Boden zu entziehen“. Vielleicht gar kein so schlechtes Unterfangen. Allerdings prüft das bayrische Justizministerium, ob der Verkauf von „Mein Kampf“ weiterhin unterbunden werden kann. Das wäre möglich, wenn dem Machwerk nachgewiesen werden kann, dass es den Straftatbestand der Volksverhetzung erfüllt.
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