Mit bangen Blicken werden die zahlreich aus dem Boden sprießenden neuen eBook-Verleih-Services gestern nach Seattle geschaut haben, wo Amazon über den Fall Lendle entschieden hat. Nachdem der Online-Handelsriese dem kleinen Rivalen zunächst komplett den API-Zugang verweigert hat, was Lendles Geschäftsmodell quasi pulverisiert hätte, hat es sich Amazon heute offenbar anders überlegt. Ab sofort darf Lendle wieder an Amazons API-Brust. Lediglich ein sogenanntes Book-Sync-Feature musste Lendle entfernen, wie TheNextWeb berichtet. Ansonsten bleibt aber alles beim Alten.

Unheil bleibt aus

Was Amazon zu der überraschenden Umkehr bewegt haben mag, ist unklar. Einerseits hat offenbar Lendles Strategie gefruchtet, den Fall an die große Glocke zu hängen. Zahlreiche Online-Medien hatten über das drohende Aus des neuen Verleih-Services für Kindle-User philosophiert. Einige – wie ich – sahen sogar heraufziehendes Unheil für die ganze Branche, da scheinbar die Verleih-Option doch mehr als ein Nadelstich für Verlage und eBook-Shops ist. Vielleicht mögen auch die Heerscharen von Twitter-Usern zu der neuen Entwicklung beigetragen haben, die via Tweet versicherten, dass sie sich nur wegen der Leih- und Verleih-Möglichkeit für massenhaft Kauf-E-Books bei Amazon entschieden hätten.

Kauf nach Leihe

Diese Philosophie des Kauf-nach-Leihe-Gesetzes vertritt ja auch Lendle. Ob dem wirklich so ist, bleibt dahingestellt; aber durch die Beschränkung auf 14 Tage Leihe sowie ein bestimmtes Buch pro User – nicht zu vergessen die noch geringe Nutzerbasis – wird es innerhalb des Verleih-Rings nicht immer möglich sein, das gesuchte eBook auch zu finden. Wer dann ein Buch unbedingt und sofort haben will, es aber via Lendle nicht bekommt, switcht dann sicherlich schnell in den Kindle Store und lädt sich die kostenpflichtige Version herunter. Es kann sein, dass auch Amazon das so sieht oder man wartet erst einmal ab, wie sich die Lage entwickelt. Den Saft kann man den Verleih-Services ja theoretisch immer noch, denn die sind auf den API-Zugang angewiesen.

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