Gebrauchte eBooks kann man nicht legal weiterverkaufen, aber wie steht es mit dem eBooks-Vererben? Dort sieht die Lage offenbar leider ähnlich aus – es gibt aber einen Hoffnungsschimmer.

eBooks vererben: AGB stehen im Weg

Während man seine Plattensammlung oder den Inhalt des Bücherregals problemlos als Second-Hand-Ware weiterverkaufen oder im Todesfall auch seinen Liebsten vererben kann, ist das bei digitalem Hab und Gut wie eBooks offenbar nicht der Fall. Rechtsexperten zufolge verhindern die AGB von Anbietern wie Apple und Amazon genau das.

eBooks vererben: Irgendwie verboten (c) Jörn Brien/eBook-Fieber.de

eBooks vererben: Irgendwie verboten (c) Jörn Brien/eBook-Fieber.de

IT-Rechtsexperte Stefan Winklbauer sagt gegenüber ORF.at, dass die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Apple und Co. die Übertragung von digitalen Dateien an Dritte derzeit noch verhinderten. Es bestehe aber Nachholbedarf, denn die AGB stünden nicht über dem (österreichischen) Erbschaftsrecht.

eBooks vererben: Keine allgemeine Regelung

Rein rechtlich, so der Experte, sei eine Erbschaft digitaler Güter möglich, eine allgemeine Regelung dazu existiert aber nicht. Man müsste also im Extremfall vor Gericht gehen und die Richter entscheiden lassen.

Oder – so schlägt Winklbauer das zumindest für digitale Musik vor – die Musiksammlung auf CD brennen, diese CD-Sammlung könnte dann problemlos vererbt werden.

Genauso problematisch – und wenig nachvollziehbar – ist die Lage beim Verkaufen oder Verschenken von digitaler Musik und eBooks. Schließlich ist der Weiterverkauf „gebrauchter“ Software erlaubt, gebrauchte Hörbücher und eBooks darf man dagegen nicht weiterverkaufen.

Der IT-Rechtsexperte hofft – genauso wie sicher die meisten Verbraucher -, dass die Rechtslage zur Weitergabe digitaler Inhalte durch weitere Präzedenzfälle endlich geklärt wird. Wir drücken die Daumen!

Dieser Artikel wurde schon 5785 Mal gelesen!