Der Berlin Story Verlag existiert bereits seit 1993, firmiert jedoch erst seit 2003 unter diesem Namen. Im Jahr 2010 wurde der Verlag sogar von der Standortinitiative „Deutschland – Land der Ideen“, einem Gemeinschaftsprojekt der Bundesregierung und dem Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI), als innovativer Ort der Bundesrepublik ausgezeichnet.

Fair? Fast kostenloses eBook gestoppt

Nun scheint es aber so, als wäre der Verlag doch etwas zu innovativ gewesen. Der Verlag hatte das Buch „Der Letzte macht das Licht aus…“ von Klaus Behling als „kostenloses eBook“ angeboten. In besagtem Werk wurden 250 Fluchtgeschichten aus der DDR gesammelt. Wobei das Buch nicht ganz kostenlos war, vielmehr wurde es dem geneigten Leser überlassen, wie viel Geld er dem Verlag und somit auch dem Autor zukommen lassen wollte – eine Idee, die in den USA im eBook-Bereich (Humble eBook Bundle) oder Musikdownloads (Radiohead) beinahe schon gang und gäbe ist. So konnte man auch dem Berlin Story Verlag, wenn man denn überhaupt wollte, entweder eine Zahlung in selbstgewählter Höhe per Paypal, Flattr oder Überweisung zukommen lassen. Auch ließ der Verlag es den Lesern frei, direkt Naturalien zu schicken. Auf der Verlagswebseite wurden beispielsweise Schokolade oder Mate als mögliche alternative Zahlungsarten für das Buch aufgeführt.

"Der letzte macht das Licht aus..." - Streit um faires eBook (c) Berlin Story Verlag

„Der letzte macht das Licht aus…“ – Streit um faires eBook (c) Berlin Story Verlag

 

Eigentlich eine schöne Idee. Jeder zahlt so viel oder so wenig, wie er oder sie kann, beziehungsweise will. Ob es ein finanziell tragfähiges Modell ist, bekommt man letztlich ja auch nur durch den Versuch heraus. Von daher könnte man den Machern ja nur zu ihrem Experiment gratulieren. Könnte man, wäre es nicht mittlerweile aufgrund eines Anwaltsschreibens eingestellt worden. Das Schreiben der Anwaltskanzlei findet ihr auf der Homepage des Verlages. Daraus wird deutlich, dass die Juristen einen Verstoß gegen die Buchpreisbindung zu erkennen scheinen. Inwiefern dies aus juristischer Sicht richtig ist, mögen bitte andere entscheiden, ich bin kein Anwalt, aber schade finde ich es allemal. Zumal der Preis, wie der Verlag ja selber sagt, im Grunde bei 0 € lag. Alle Zahlungen waren freiwillig.

Hier war der Verlag wohl doch etwas zu innovativ für die Bundesrepublik. Andere Verleger werden es sicherlich zweimal überlegen, ob sie sich in Zukunft an ein ähnliches Experiment wagen. Schade, denn ich kann beim besten Willen keinen Gewinner bei dieser Sache ausmachen.

UPDATE: Das Schreiben der Preisbindungstreuhänder soll übrigens doch keine Abmahnung gewesen sein, sondern nur ein Hinweis, wie die Kanzlei in einer im Börsenblatt veröffentlichten Stellungnahme betonen. Demnach seien dem Berlin Story Verlag durch das Schreiben keine Kosten entstanden und verboten sei auch nichts worden.

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